Heinrich und Burkert zum „Gute-Kita-Gesetz“

"Gutes-Kita-Gesetz" im Bundestag verabschiedet - Nürnberger Bundestagsabgeordnete fordern bayerische Staatsregierung auf, damit nun die Kinderbetreuung auch in Bayern zu verbessern

  • von  Gabriela Heinrich und Martin Burkert
    14.12.2018
  • Beiträge, Gabriela Heinrich, Martin Burkert

Die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordneten Gabriela Heinrich und Martin Burkert begrüßen die Verabschiedung des „Gute-Kita-Gesetzes“ im Deutschen Bundestag und fordern die bayerische Staatsregierung dazu auf, es zu nutzen, um die Kinderbetreuung in Bayern zu verbessern:

  • „Es ist ein Durchbruch, dass der Bund jetzt zusätzlich in die Qualität der Kitas investiert. Wir müssen und werden die frühkindliche Förderung weiter aufwerten. Im kommenden Jahr wollen wir zusätzlich eine Fachkräfte-Offensive starten, die die Arbeitsbedingungen in den Kitas deutlich verbessern soll. Es ist schade, dass die Länder sich bislang einem einheitlichen Betreuungsschlüssel für das Fachkraft-Kind-Verhältnis verweigern, aber es wäre falsch, daran das ganze Gesetz scheitern zu lassen. Das Gesetz ist ein großer erster Schritt, und wenn es nach uns geht, wird der Bund dauerhaft in die Kita-Qualität investieren“, so Heinrich.
  • „Mit dem Gesetz werden bundesweit die Kita-Gebühren für Geringverdienerinnen und -verdiener abgeschafft, was ein großer Fortschritt ist. Der Freistaat kann in Zukunft Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz verwenden, um die Kita-Gebühren in Bayern vollständig abzuschaffen. Die Staatsregierung sollte das Gute-Kita-Gesetz nutzen, damit die Familien in Bayern nicht die letzten in Deutschland sind, die noch Gebühren für die Kitas zahlen müssen. Die Familien in Bayern brauchen vollständige Gebührenfreiheit und keine Almosen in Form eines Zuschusses“, so Burkert.

Hintergrund:

Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ sollen 5,5 Milliarden Euro vom Bund an die Länder fließen, mit dem diese die Betreuungsqualität verbessern und die Kita-Gebühren abschaffen oder reduzieren können. Die SPD hatte ein solches Gesetz in ihrem Wahlprogramm gefordert und in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt.

Die einzelnen Bundesländer sollen zur Umsetzung Vereinbarungen mit dem Bund schließen, die dem individuellen Bedarf des Bundeslandes gerecht werden. Finanziert werden können zum Beispiel die Verlängerung der Öffnungszeiten von Kitas, ein besseres Fachkräfte-Kind-Verhältnis und Maßnahmen für sprachliche Bildung. Die Länder können Teile der Mittel auch zur Senkung oder Abschaffung von Kita-Gebühren verwenden. Wer als Geringverdiener den Kinderzuschlag erhält oder Wohngeld bezieht, soll künftig – bundesweit – von Kita-Gebühren vollständig befreit werden.