Tattoos bei der Polizei: Einzelfallentscheidung ermöglichen

Stefan Schuster will Klarstellung im Beamtengesetz erwirken

  • von  Team Schuster
    14.04.2021
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Mit seinem Antrag wollte Stefan Schuster im Beamtengesetz die Möglichkeit schaffen Tattoos bei Polizisten im Einzelfall zu ermöglichen. Bisher ist das den Beamtinnen und Beamten bei der Polizei verboten.

Ein bayerischer Polizist, der sich auf dem Unterarm zur Erinnerung an seine Hochzeitsreise "Aloha" tätowieren lassen will, hat gegen die entspechende Untersagung im Gesetz geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Klage abgewiesen.

Schuster findet es weder zeitgemäß, noch ist es im Sinne der Fürsorgepflicht Polizistinnen und Polizisten pauschal das Tragen von Tattoos zu untersagen. Eine solche Praxis wirkt auch abschreckend auf mögliche Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeiberuf. Stefan Schuster teilt die Auffassung des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei in NRW: "Ob ein Polizist für den Dienst geeignet ist, muss sich an seiner fachlichen Qualifikation entscheiden und nicht am persönlichen Geschmack von Entscheidungsträgern im Innenministerium."

Aus diesen Gründen bedauert Schuster die Ablehnung seines Antrags im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes des Bayerischen Landtages.

Artikel zum Thema in der Süddeutschen Zeitung